Schulausfall wegen Schnee und Eis? So informiert der Landkreis Harburg

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Stelle/Landkreis Harburg. Die Tage werden kürzer, das Jahr neigt sich dem Ende entgegen, doch noch lassen Minusgrade und winterliche Wetterverhältnisse im Landkreis Harburg erfreulicherweise auf sich warten. Wie jedes Jahr während der kalten Jahreszeit müssen die Schulbusse so oder so auf verschneite und eisglatte Straßen vorbereitet sein. In extremen Ausnahmefällen können starke Schneefälle, Schneeverwehungen, Eisregen oder orkanartige Stürme sogar eine Absage des Schulbusverkehrs und damit einen kreisweiten Ausfall des Unterrichts an den Schulen nötig machen. Doch wer entscheidet darüber, ob die Busse fahren können? Und: Wie erfahren Schüler, Eltern und Schulen, wenn der Unterricht ausfällt?

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Bei extremen Witterungsbedingungen entscheidet die Kreisverwaltung in den frühen Morgenstunden, ob der Unterricht an allen Schulen im Kreis stattfinden kann. Sollte die Schülerbeförderung im gesamten oder auch nur in Teilbereichen des Kreisgebietes nicht sicher durchgeführt werden können und somit eine kreisweite Absage des Unterrichts notwendig werden, steht es den Schulen frei, kurzfristig Distanzunterricht anzubieten und darüber zu informieren. Über seine Informationskanäle wird der Landkreis ausschließlich den Ausfall des Unterrichts bekanntgeben.

Falls der Unterricht wegen widriger Witterungsbedingungen ausfallen muss, ordnet der Landkreis Harburg einen kreisweiten Schulausfall an und gibt ihn bis spätestens sechs Uhr morgens im Radio bekannt. Die Schulen werden per E‑Mail informiert. Außerdem informiert der Landkreis bei einem Schulausfall auch digital über BIWAPP, Facebook und das Webportal der Kreisverwaltung.

Die Bürgerwarn- und Informationsapp BIWAPP ist kostenlos für die Smartphone-Betriebssysteme Android und iOS verfügbar. Wer auf dem Laufenden sein möchte, sollte sich die passende App bei GooglePlay oder bei iTunes herunterladen. BIWAPP-Nutzer können individuell festlegen, zu welchen Themen und für welches Gebiet sie informiert werden möchten. Das reicht von Hochwasser, Feuer und anderen Warnungen bis hin zum Schulausfall. Aktuelle Informationen und Katastrophenmeldungen erscheinen per Push-Mitteilung direkt auf dem Smartphone. Weitere Informationen zu BIWAPP finden sich unter www.landkreis-harburg.de/biwapp. Zusätzlich informiert der Kreis auch über seinen offiziellen Facebook-Kanal https://www.facebook.com/LandkreisWL/ und sowie über www.landkreis-harburg.de über Schulausfälle.

Selbstverständlich gibt es auch telefonisch Informationen:
Über 04171/693 333 liefert eine Bandansage in den Wintermonaten rund um die Uhr Informationen, ob der Unterricht an den Schulen stattfindet oder nicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung/Mobilität sind bei Bedarf ab 6 Uhr über die Nummern 04171 / 693 287, 693 339 und 693 577 erreichbar.

Ganz wichtig: Wenn es keine Information des Landkreises gibt, dass der Unterricht im Kreis ausfällt, findet er auch statt. Das letzte Wort über den Schulweg ihrer Kinder haben jedoch die Eltern. Auch wenn keinSchulausfall angekündigt wird, können sie selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder auf winterlichen Straßen zur Schule schicken. Generell stellen die Schulen auch während eines Unterrichtsausfalls die Betreuung der Schüler sicher, die nicht zu Hause bleiben können.

Einen landkreisweiten Schulausfall ordnet die Kreisverwaltung nur bei extremen Wetterlagen an. In der Regel kann der Schulbusverkehr bei winterlichem Wetter stattfinden. Dafür sorgen die Mitarbeiter der Betriebsgemeinschaft Straßendienst im Landkreis Harburg in Hittfeld. Selbstverständlich treffen auch die Busunternehmen rechtzeitig Vorkehrungen für die kalte Jahreszeit. Und übrigens: Die Kreisverwaltung erhält häufig die Frage, warum der Schülerverkehr im gesamten Landkreis ausfällt, obwohl nur Teile des Kreises von extremen Winterwetter betroffen sind. Der Schülerverkehr beziehungsweise der Busverkehr im Landkreis Harburg ist ein zusammenhängendes Liniennetz. Eine Absage ist daher nur in Gänze möglich und gilt nur für den Schulbus‑, aber nicht für den Regionalbusverkehr. (tj/ein)