Stelle. Die Gemeinde Stelle bittet an die Pflichten der Straßenreinigung zu denken. Herabhängende Äste, wuchernde Hecken und verschmutzte Gehwege können eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellen.
Auch die Beseitigung des nun bald fallenden Laubes sowie der Eicheln und Kastanien, wird eine herausfordernde, aber unverzichtbare Aufgabe sein, um auch die Straßenabläufe zum Ablaufen des Oberflächenwassers freizuhalten. Anwohner sind regelmäßig angehalten, diese entsprechende Straßenreinigung vorzunehmen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich vor dem eigenen Grundstück bis zur Fahrbahnmitte und schließt somit Grünflächen und Seitenbereiche mit ein.
Die Mitarbeiter des Steller Ordnungsamtes werden die Einhaltung der Straßenreinigung verstärkt kontrollieren. (tj/ein)









