Wenn das Azubi-Gehalt nicht reicht: So hilft die Arbeitsagentur

Ausbildung und eigene vier Wände - Unterstützung macht's möglich. Foto: IG BAU | Nils Hillebrand
Ausbildung und eigene vier Wände - Unterstützung macht's möglich. Foto: IG BAU | Nils Hillebrand
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Stelle/Landkreis Harburg. Wenn die Ausbildungsvergütung für die eigene Wohnung nicht ausreicht, können Auszubildende im Landkreis Harburg auf finanzielle Unterstützung hoffen. Die Arbeitsagentur bietet mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) einen wichtigen Zuschuss an.

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Im Landkreis Harburg absolvieren derzeit rund 2.960 junge Menschen eine Ausbildung. „Davon allein 213 auf dem Bau”, sagt Achim Bartels, Vorsitzender der IG BAU Hamburg. Besonders Azubis, die für ihre Ausbildung weiter weg von den Eltern wohnen, können von der Unterstützung profitieren. „Denn vor allem die Miete für eine eigene Wohnung haut vielen Azubis finanziell die Füße weg”, betont Bartels.

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Die Berufsausbildungsbeihilfe soll dabei helfen, laufende Kosten wie Miete, Lebensmittel und Fahrten nach Hause zu bewältigen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) weist darauf hin, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

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Anspruchsberechtigt sind Auszubildende, die über 18 Jahre alt oder verheiratet sind beziehungsweise mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner zusammenleben. Auch wer als Azubi mindestens ein Kind hat und nicht mehr bei den eigenen Eltern wohnt, kann die Unterstützung beantragen.

Einfache Online-Prüfung möglich

Interessierte können ihre Chancen auf BAB-Förderung schnell und unkompliziert online überprüfen. Die Arbeitsagentur stellt dafür einen speziellen Rechner zur Verfügung. Weitere Informationen finden Auszubildende auf der Webseite der Arbeitsagentur. (tj)

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