Equal Pay Day: Kampagne für Lohngerechtigkeit in Winsen

Zum Equal Pay Day betont Gleichstellungsbeauftragte Andrea Schrag, dass schon die Mütter des Grundgesetzes für gleichen Lohn für gleiche Arbeit kämpften. Foto: Landkreis Harburg
Zum Equal Pay Day betont Gleichstellungsbeauftragte Andrea Schrag, dass schon die Mütter des Grundgesetzes für gleichen Lohn für gleiche Arbeit kämpften. Foto: Landkreis Harburg
Werbung
Hier geht es zur Webseite von Kervita

Stelle/Winsen (Luhe). Zwei Monate lang bleibt die Lohntüte symbolisch leer. Erst ab dem 27. Februar werden Frauen für ihre Arbeit auch bezahlt. Der Equal Pay Day macht auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei gleicher Arbeit aufmerksam. Um das gleiche Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am 31. Dezember des Vorjahres hatten, müssen Frauen bis zum Equal Pay Day arbeiten.

Werbung

„Es ist höchste Zeit für mehr Lohngerechtigkeit”, sagt Andrea Schrag, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Harburg. In der Winsener Innenstadt will sie am Freitag, 27. Februar, für das Thema sensibilisieren. Die Lücke zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenlöhnen von Frauen und Männern beträgt in Deutschland 16 Prozent. Das sind 4,24 Euro oder bei einer 40 Stunden Woche 169,60 Euro. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes kommen Frauen auf 22,81 Euro brutto je Stunde, Männer auf 27,05 Euro.

Werbung

+++ Melde dich jetzt für unseren WhatsApp-Newsticker an und erhalte die wichtigsten Nachrichten direkt auf dein Handy! – Hier klicken und abonnieren +++

„Selbst zwischen Frauen und Männer mit einer gleichen Ausbildung und ähnlichen Position bleibt eine Lohnkluft von sechs Prozent, der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap”, sagt Schrag. „Damit gehören wir im europäischen Vergleich nach wie vor zu den Schlusslichtern.” Bei etwa 20 Prozent der abhängig beschäftigten Frauen im Haupterwerbsalter liegt das Monatseinkommen sogar unterhalb des Existenzminimums für eine erwachsene Person.

Seit 1949 steht im Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.” Dieser Satz wurde auf Initiative der Mütter des Grundgesetzes in die Verfassung aufgenommen. Frieda Nadig (SPD) und Dr. Helene Weber (CDU) kämpften 1949 parteiübergreifend für gleichen Lohn für gleiche Arbeit, konnten sich jedoch nicht gegen ihre männlichen Parteikollegen durchsetzen. „Das Versprechen von 1949 darf kein historischer Satz bleiben”, sagt Schrag. „Es muss endlich vollständig umgesetzt werden. Lohngleichheit ist keine Forderung, sondern ein verfassungsrechtlicher Anspruch.”

Frauen stärker von Altersarmut betroffen

Die ungleiche Bezahlung hat Folgen, die das ganze Leben nachwirken. „Das ist nicht nur heute ungerecht, sondern wirkt sich später auch im Rentenbezug aus und führt dazu, dass der Frauenanteil bei den von Altersarmut betroffenen Menschen deutlich höher ist”, sagt Schrag. Die Equal Pay Day Kampagne 2026 nimmt unter dem Motto „equal pay every day” in den Blick, wie sich die geschlechterspezifische Lohnlücke im Laufe des Lebens entwickelt.

Strukturelle Unterschiede sind ein Grund für die Lohnlücke. Frauen sind überproportional in den sozialen Bereichen, den sogenannten Care Berufen, tätig, die schlechter bezahlt werden. „Daher muss es darum gehen, nicht nur den gesellschaftlichen Wert zu erhöhen, sondern auch die Bezahlung dieser Berufe zu stärken”, sagt Schrag. Hinzu kommt: Frauen arbeiten seltener in Führungspositionen und häufiger in Teilzeit oder in Minijobs. Ein Grund dafür ist, dass Frauen bei der Pflege von Angehörigen und der häuslichen Sorgearbeit die meiste Verantwortung tragen. „Umso wichtiger ist daher eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege, die es Frauen und Männern gleichermaßen ermöglicht, berufstätig zu sein und gemeinsam für ihre Kinder oder Angehörigen zu sorgen”, sagt Schrag. (dh)

Werbung
Anzeige - Klicken um die Webseite zu besuchen