Geflügelpest- Ausbruch im Landkreis Harburg: Tausende Gänse und Enten getötet

Gänse. Foto: Symbolbild
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Stelle/Landkreis Harburg. Die hochansteckende Geflügelpest ist in einem Geflügelbetrieb in Wistedt ausgebrochen. Das Veterinäramt des Landkreises Harburg ordnet ab Dienstag, 4. November, strenge Schutzmaßnahmen an. In der Schutzzone mit drei Kilometern Radius und der Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius um den betroffenen Betrieb gilt ab sofort Stallpflicht für sämtliches Geflügel.

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Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte den Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest vom Subtyp H5N1. Die 13.000 Gänse und 26.000 Enten in dem Wistedter Betrieb sind tierschutzgerecht getötet worden. Der Betrieb wurde sofort nach Bekanntwerden des Verdachts vollständig gesperrt.

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Kontrollen in 27 Betrieben

Tierärzte der Kreisverwaltung kontrollierten alle 27 Geflügelhaltungen in der Schutzzone sowie stichprobenartig die Betriebe im zehn Kilometer großen Überwachungsbereich. Die Aufstallungspflicht soll verhindern, dass freilebende Wildvögel Hausgeflügel infizieren. Vögel müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung mit überstehender Abdeckung und seitlicher Begrenzung untergebracht werden.

Geflügelhalter müssen ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere dem Veterinäramt melden und die Bestände bei der Tierseuchenkasse registrieren. Im übrigen Landkreis gilt für Haltungen ab 50 Tieren weiterhin, dass Geflügel unter Schutzvorrichtungen mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern gehalten werden muss.

Kontakt zu Wildvögel meiden

Spaziergänger und Haustierbesitzer sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Das Ansteckungsrisiko ist maximal hoch. Jäger, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, müssen jeglichen Kontakt zu Geflügel meiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten per E‑Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Finder werden gebeten, Vogelkadaver mit einer beschwerten Plane abzudecken, aber keinesfalls anzufassen.

Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche, die bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führt. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.

Geflügelhalter müssen Auffälligkeiten bei Tieren sowie Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinäramt melden. Die vollständigen Regeln und Karten der Restriktionszonen finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. Fragen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz telefonisch unter 04171–693466 oder per E‑Mail an tiergesundheit@lkharburg.de. (dh)

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