Stelle/Landkreis Harburg. Im Landkreis Harburg ist die hochansteckende Geflügelpest erneut ausgebrochen. Betroffen ist eine Gänsehaltung mit 80 Tieren in Todtglüsingen in der Samtgemeinde Tostedt. Der Landkreis ordnet per Allgemeinverfügung ab heute, Montag, 10. November, eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um den Betrieb an.
Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte nach der Auswertung von Proben den Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest vom Subtyp H5N1. Die 80 Tiere des Betriebs sind tierschutzgerecht getötet worden. Die Gänsehaltung wurde sofort nach Bekanntwerden des Verdachts vollständig gesperrt. Es ist der zweite Ausbruch im Landkreis nach einem Fall in Wistedt.
Tierärzte der Kreisverwaltung kontrollieren nun alle Geflügelhaltungen in der Schutzzone sowie stichprobenartig Betriebe in der Überwachungszone. In beiden Zonen gelten strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für sämtliches Geflügel, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Die Aufstallungspflicht soll verhindern, dass freilebende Wildvögel Hausgeflügel infizieren. Die vollständigen Regeln und Karten der Restriktionszonen finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest.
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Meldepflicht für alle Halter
Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalter, Auffälligkeiten bei Tieren sowie Krankheits- oder Todesfälle sofort zu melden. Dies gilt auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen. Zudem müssen alle Geflügelhalter in den Schutzzonen ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere dem Veterinäramt mitteilen und die Bestände bei der Tierseuchenkasse registrieren. Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte sind untersagt.
Spaziergänger und Haustierbesitzer sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Tot aufgefundene Vögel sollen per E‑Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Sie werden dann eingesammelt, beprobt und sicher entsorgt. Finder sollen Kadaver mit einer beschwerten Plane abdecken, aber auf keinen Fall anfassen. Fragen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz unter der Rufnummer 04171–693466 oder per E‑Mail. (dh)







