Bundestag beschließt Entlastungen für Ehrenamt und Gastronomie

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Cornell Babendererde im Deutschen Bundestag. Foto: Niklas Hintze
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Cornell Babendererde im Deutschen Bundestag. Foto: Niklas Hintze
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Stelle. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Deutsche Bundestag ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Ab 1. Januar 2026 werden ehrenamtlich Engagierte, Vereine, die Gastronomie sowie viele Bürgerinnen und Bürger spürbar entlastet. Damit setzt die Bundesregierung wichtige Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um.

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Die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Cornell Babendererde begrüßt die Stärkung des Ehrenamtes. Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro pro Jahr. Die Übungsleiterpauschale erhöht sich von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich. Auch Vereinsvorstände werden von bürokratischen Vorgaben entlastet. Die Freigrenzen für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe bei sportlichen Veranstaltungen sowie die umsatzsteuerliche Durchschnittssatzgrenze steigen von 45.000 auf 50.000 Euro. Gleichzeitig wird die Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung von 45.000 auf 100.000 Euro angehoben.

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„Das gesellschaftliche Miteinander lebt vom Engagement der vielen Ehrenamtlichen in Vereinen, Initiativen und Organisationen”, sagt Babendererde. Das Ehrenamtspaket umfasse konkrete Maßnahmen, damit dieses Engagement dauerhaft möglich bleibe.

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Gastronomie und Pendler profitieren

Auch die Gastronomie erhält Unterstützung. Ab 1. Januar 2026 wird der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Betriebe, die in den vergangenen Jahren mit stark gestiegenen Energie‑, Personal- und Wareneinsatzkosten konfrontiert waren, erhalten damit Planungssicherheit.

„Die Umsatzsteuer war auch Gegenstand einer Gesprächsrunde mit der IHK Lüneburg-Wolfsburg und Gastronomen aus unserer Region”, sagt Babendererde. Die Senkung sei ein wichtiges Signal für den Erhalt der Gastkultur in der Heimat. Für Berufspendlerinnen und Pendler im ländlichen Raum bringt das Steueränderungsgesetz ebenfalls finanzielle Erleichterungen. Die Entfernungspauschale wird ab 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben. Die beschriebenen Maßnahmen sind ein Auszug aus dem Steueränderungsgesetz 2025, das noch weitere Entlastungen beinhaltet. (dh)

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