Stelle. Der Bundestag hat das Tariftreuegesetz beschlossen. Künftig erhalten nur noch Betriebe öffentliche Aufträge, die nach Tarif bezahlen. „Wer öffentliche Aufträge und damit öffentliches Geld will, muss auch nach Tarif bezahlen”, sagt Svenja Stadler (SPD). Die Bundestagsabgeordnete betont: „Wer seine Beschäftigten ordentlich bezahlt, darf keine Wettbewerbsnachteile haben.
„Die Tarifbindung in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. 1998 arbeiteten noch 73 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben mit Tarifverträgen, 2024 nur noch knapp die Hälfte. Vom Hauptauftragnehmer bis zum Subunternehmen müssen nun bei öffentlichen Aufträgen alle Beteiligten tarifliche Arbeitsbedingungen sicherstellen.
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Standards ab 50.000 Euro verpflichtend
Ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro müssen Arbeitgeber vertraglich zusichern, die entsprechenden Standards einzuhalten. Dazu gehören Regelungen zu Bezahlung, Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und Eingruppierung. Das Bundestariftreuegesetz verknüpft zudem das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität mit fairen Löhnen.
„Die Milliarden aus dem Sondervermögen dürfen keine indirekte Förderung von Niedriglöhnen sein”, sagt Stadler. „Wir ändern nun konkret etwas zugunsten von Beschäftigten und fair wirtschaftenden Betrieben.” (dh)











