Stelle/Landkreis Harburg. Der Landkreis Harburg veröffentlicht am heutigen Dienstag, 30. Juni, eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Anbindehaltung von Rindern. Sie tritt am Mittwoch, 1. Juli, in Kraft. Die Kreisverwaltung setzt damit einen Runderlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums um. Im Landkreis Harburg gibt es rund 360 Rinderhaltungen, von denen jedoch nur ein geringer Anteil von der Untersagung betroffen ist.
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„Uns ist es wichtig, den Tierschutz und die Haltungsbedingungen konsequent zu verbessern”, sagt Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz beim Landkreis Harburg. Der Landkreis begrüße den Ausstieg aus der Anbindehaltung, hätte aber einen gemeinsamen bundeseinheitlichen Weg für sinnvoll gehalten, so Völker weiter. Solch weitreichende Regelungen sollten bundeseinheitlich und auf gesetzlicher Grundlage erfolgen.
Die Anbindehaltung sei ein Thema von bundesweiter Bedeutung, sagt Völker. Aus Sicht des Landkreises sei es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn das Land Niedersachsen hier im Alleingang vorangehe und die Verantwortung auf die Landkreise übertrage. Ähnlich hatte sich bereits der Niedersächsische Landkreistag geäußert. Das Landwirtschaftsministerium hat den Landkreis Harburg und auch andere Landkreise konkret angewiesen, den Erlass in Form einer Allgemeinverfügung umzusetzen.
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Unterschiedliche Fristen für verschiedene Haltungsformen
Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern innerhalb von 18 Monaten zu beenden und in ein anderes Haltungssystem umzustellen ist. Die Umstellung und das neue Haltungssystem müssen Rinderhalterinnen und Rinderhalter innerhalb von sechs Monaten über das neue Meldeportal des Laves mitteilen. Tiere dürfen ab dem 1. Juli nicht neu in die ganzjährige Anbindehaltung eingestallt werden.
Für die kombinierte Anbindehaltung gilt eine Frist von bis zu fünf Jahren. Bei dieser Haltungsform haben die Tiere ganzjährig für mindestens zwei Stunden Zugang zu einem Auslauf, Laufhof oder einer Weide. Auch für die Beendigung der saisonalen Anbindehaltung haben Halterinnen und Halter bis zu fünf Jahre Zeit. Diese Form zeichnet sich durch täglichen Weidegang von mehr als zwei Stunden im Zeitraum Mai bis Oktober aus.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-harburg.de unter dem Suchbegriff „Anbindehaltung” zu finden. (dh)
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