Bahnbrücke in Stelle: Vollsperrung wegen Kontrollmaßnahmen

Die einspurig befahrbare Bahnbrücke der Kreisstraße 22 zwischen Stelle und Fliegenberg. Foto: JOTO

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Stelle. Die Bahnbrücke im Zuge der Kreisstraße 22 wird am Dienstag, 7. Juli, von 8.30 bis 11.30 Uhr voll gesperrt. In dieser Zeit werden Messmarken an dem Bauwerk angebracht. Die Verbindung zwischen Stelle und Fliegenberg kann dann nicht genutzt werden.

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Die Messmarken sollen dabei helfen, mögliche Bewegungen, Setzungen oder Verformungen an der Brücke noch besser und schneller zu erkennen. Ursprünglich sollten die ersten Messmarken bereits Mitte Juni angebracht werden. Dieser Termin musste jedoch aufgrund eines technischen Defekts des Brückenuntersichtgeräts verschoben werden.

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Für die Anbringung der Messmarken in den beiden Vorfeldern außerhalb der Bahnanlage muss auf der Steller Chaussee ein Brückenuntersichtgerät aufgestellt werden. Autofahrer können die Brücke während der Arbeiten nicht nutzen. Auch Busse können in dieser Zeit nicht verkehren. Der Lastwagen-Verkehr wird in Fliegenberg an der Kreuzung Steller Chaussee und Kreuzdeich sowie am Kreisverkehr auf die Sperrung hingewiesen. Fußgänger und Radfahrer können die Bahnbrücke hingegen uneingeschränkt passieren.

Eine weitere Maßnahme steht im Juli an: Die sogenannte Nullmessung der Balken wird in einer nächtlichen Sperrpause der Bahn durchgeführt. Dabei werden im Bahnbereich Messmarken an die Balken angedübelt, die anschließend durch ein Vermessungsbüro eingemessen werden. Diese Arbeiten führen zu keinen Einschränkungen für den Straßenverkehr.

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Ersatzneubau bereits beschlossen

Die Bahnbrücke in Stelle weist erhebliche alters- und konstruktionsbedingte Schäden auf. Das Bauwerk besteht aus drei Feldern mit langen Spannweiten und wurde 1975 errichtet. Dabei kam ein Spannstahl zum Einsatz, der nach heutigem Standard als spannungsrissgefährdet einzustufen ist. Eine Sanierung ist daher nicht mehr möglich. Der Bauplanungsausschuss hat sich bereits grundsätzlich für einen Ersatzneubau ausgesprochen.

Bis zur Ferstellung eines neuen Bauwerks wird die Brücke für die Sicherheit der Bürger engmaschig überprüft. Zum Monitoring gehören neben der jährlichen Sichtprüfung der Brückenkonstruktion auf Risse auch die Vermessung der Balken, die unterhalb der Brücke die einzelnen Felder stützen.

Damit alle Verkehrsteilnehmer die Brücke sicher nutzen können und um das Bauwerk möglichst gering zu belasten, kann die Brücke derzeit nur einspurig befahren werden. Der Verkehr wird mit einer Ampel geregelt. Auf der freigegebenen Fahrspur beträgt das maximal zulässige Gesamtgewicht 30 Tonnen. Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten, müssen einen Abstand von mindestens 50 Metern einhalten. Starkes Beschleunigen und Bremsen sollte vermieden werden. So kann die Lebensdauer der Brücke und damit die Befahrbarkeit möglichst lange erhalten werden. Auf den Bahnverkehr der Hauptstrecke zwischen Hamburg und Lüneburg haben die Einschränkungen keine Auswirkungen.

Die Kreisverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer, die Hinweise und Einschränkungen auf der Beschilderung ernst zu nehmen und einzuhalten. Sie bittet um Verständnis für die Einschränkungen. (dh)

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