Stelle/Landkreis Harburg. Die Botschaft ist eindeutig: Bund, Hände weg vom Rettungsdienst. Der Kreistag des Landkreises Harburg hat am Donnerstag in der Burg Seevetal einstimmig eine Resolution verabschiedet. Die Abgeordneten setzen damit ein deutliches Signal für den Erhalt der bisherigen Strukturen im Rettungswesen.
Der Grund für die klare Positionierung sind zwei Gesetzentwürfe von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Sie hatte die Entwürfe Ende April eingebracht. Ohne den zuvor versprochenen Dialog mit Landkreisen und Hilfsorganisationen zu führen. Die beiden Gesetze würden den Rettungsdienst in Niedersachsen als Aufgabe der Gefahrenabwehr nach Landesrecht faktisch beseitigen.
Ziel der Bundesregierung ist es, anstelle der kommunalen Aufgabe künftig einen Bundes-Rettungsdienst zu etablieren. Ländern und Kommunen soll durch einen festen Kostendeckel eine nicht umsetzbare Sparauflage aufgezwungen werden. Seit 1992 tragen die Landkreise in Niedersachsen die Verantwortung für einen flächendeckenden, leistungsfähigen und verlässlichen Rettungsdienst.
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Landrat Rainer Rempe betont: „Wir wollen deutlich machen, wo Grenzen sind.” Der Rettungsdienst sei für den Landkreis eine wichtige Aufgabe der Gefahrenabwehr, der den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit garantiere und Lebensqualität gebe, sagt Rempe. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen Reformen, aber hier geht es um einen grundsätzlichen Eingriff von verfassungsrechtlicher Bedeutung, durch den ein wichtiger Bestandteil der Gefahrenabwehr den Ländern und Kommunen aus der Hand genommen würde.”
Nicht umsonst sprächen sich daher nicht nur die Landkreise, sondern alle 16 Bundesländer gegen diese Änderung aus, erläutert der Landrat. Es sei bereits der dritte Versuch des Bundes für eine solche Änderung. „Ich hoffe, dass es auch diesmal wieder scheitert”, sagt Rempe.
In der Resolution fordert der Kreistag: Weiter kommunale Verantwortung statt Fernsteuerung aus Berlin für die 112. Die geplante vollständige Unterordnung des Rettungsdienstes als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung mit bundesweit gesetzten Standards lehnt der Kreistag strikt ab. Der Grundansatz sei falsch. Niedersächsische Landkreise seien keine Sachleistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen, sondern selbst verwaltete und umfassend für die Notfallrettung zuständige Gebietskörperschaften.
Zudem will der Kreistag kein Krankenkassen-Zentralsteuerungsgremium. In Niedersachsen sei der Rettungsdienst zuverlässig und erfolgreich, weil Standards vom Landtag gesetzt würden. Im gesetzlich vorgesehenen Landesausschuss Rettungsdienst würden diese unter Beteiligung von Kommunen, Krankenkassen, Hilfsorganisationen und Ärzten konkretisiert.
Die dritte Forderung lautet: Qualität sichern statt Finanzierung aushöhlen. Der Bund will die Kosten für den Rettungsdienst zentral durch Bindung an die Grundlohnsumme deckeln. Für die nächsten Jahre sollen diese trotz weitgehender Tarifbindung und steigender Personalkosten abgesenkt werden. Für die 112 sei das undenkbar, heißt es in der Resolution. Die Erwartung, dass notfalls die Kommunen die Kostensteigerungen mit eigenen Mitteln auffangen, sei angesichts der Haushaltslage inakzeptabel. Die Bürgerinnen und Bürger zahlten Krankenkassenbeiträge in der berechtigten Erwartung, im Notfall jederzeit über die 112 schnell Hilfe zu bekommen. Das müsse dann auch von diesen Beiträgen auskömmlich bezahlt werden. (dh)
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