Geflügelpest-Risiko: Veterinäramt ruft alle Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf

Kraniche auf einer Wiese Foto: Landkreis Harburg
Kraniche auf einer Wiese Foto: Landkreis Harburg
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Stelle/Landkreis Harburg. Mit dem Frühling kehren Millionen Zugvögel aus ihren Winterquartieren nach Nordeuropa zurück. Das erhöht das Risiko, dass die hochansteckende Geflügelpest in Geflügelhaltungen eingeschleppt wird. Während der Woche brach die aviäre Influenza des Subtyps H5 in einer Putenhaltung im Landkreis Cloppenburg, in kleineren Geflügelhaltungen in der Wesermarsch und in Wilhelmshaven sowie in einem Vogelpark im benachbarten Heidekreis aus. Auch im Landkreis Harburg wurden zuletzt vereinzelt tote Wildgänse aufgefunden, die positiv auf die Geflügelpest getestet worden sind.

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Der Veterinärdienst des Landkreises Harburg ruft deshalb alle Geflügelhalter ausdrücklich auf, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. „Wir haben die Geflügelpest-Situation und das durch den beginnenden Vogelzug zunehmende Ansteckungsrisiko genau im Blick”, sagt Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz. Eine Stallpflicht für Hausgeflügel sei aktuell nicht erforderlich. Geflügelhalter sollten das bestehende Risiko jedoch unbedingt ernst nehmen, sagt Völker: „Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten das bestehende Risiko jedoch unbedingt ernst nehmen und die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen um Schutz ihrer Bestände streng einhalten.”

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Merkblätter mit den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen und weitere Informationen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. Besonders wichtig ist, dass Hausgeflügel möglichst keinen Kontakt mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln hat. Geflügelhalter sollten ihre Tiere genau beobachten. Auffälligkeiten wie vermehrte Sterblichkeit, verringerte Nahrungs- oder Wasseraufnahme oder ein Rückgang der Legeleistung müssen vom Tierarzt abgeklärt und dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitgeteilt werden. Das Amt ist telefonisch unter der Rufnummer 04171–693466 oder per E‑Mail unter tiergesundheit@lkharburg.de erreichbar.

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Meldepflicht gilt für alle Halter

Jede Geflügelhaltung muss dem Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden. Das gilt auch für Kleinstbetriebe und Hobbyhalter. Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden. Jäger sollten nach Berührung mit Federwild jeglichen Kontakt zu Geflügel meiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst gemeldet werden.

Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenweisem Verenden führen. Bei Hausgeflügel drohen schwere wirtschaftliche Schäden. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können bedenkenlos verzehrt werden. (dh)

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