Gemeinde Stelle: Streusalz nur in Ausnahmefällen erlaubt

Schnee schieben in Stelle. Foto: Symbolbild
Schnee schieben in Stelle. Foto: Symbolbild
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Stelle. Die Gemeinde Stelle weist Anlieger auf ihre ganzjährige Straßenreinigungspflicht hin. Die Verwaltung bittet alle, der Räum- und Streupflicht zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nachzukommen. Streusalz darf dabei nur in Ausnahmefällen verwendet werden.

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Die Gemeinde erlaubt den Einsatz ausschließlich dann, wenn sich Glätte mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand nicht ausreichend beseitigen lässt. Zudem ist Streusalz nur an gefährlichen Stellen an Rad- und Gehwegen zulässig.

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Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stelle kann auf der Homepage unter www.gemeinde-stelle.de eingesehen werden. Bei Fragen rund um das Thema Straßenreinigung informiert das Rathaus telefonisch unter 04174/61–35. (dh)

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