Stelle. Die Gemeinde Stelle weist Anlieger auf ihre ganzjährige Straßenreinigungspflicht hin. Die Verwaltung bittet alle, der Räum- und Streupflicht zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nachzukommen. Streusalz darf dabei nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
Die Gemeinde erlaubt den Einsatz ausschließlich dann, wenn sich Glätte mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand nicht ausreichend beseitigen lässt. Zudem ist Streusalz nur an gefährlichen Stellen an Rad- und Gehwegen zulässig.
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Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stelle kann auf der Homepage unter www.gemeinde-stelle.de eingesehen werden. Bei Fragen rund um das Thema Straßenreinigung informiert das Rathaus telefonisch unter 04174/61–35. (dh)











