Katastrophenschutz erhält Zugriff auf bundesweites Notfallregister

Symbolbild-Katastrophenschutz Foto: Hamann
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Stelle. Ein längerer Stromausfall und plötzlich fällt das Beatmungsgerät aus. Eine Evakuierung steht an, aber der elektrische Rollstuhl lässt sich nicht mehr bewegen. In solchen Notfällen wissen die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst bisher nicht, wo im häuslichen Umfeld Menschen auf lebenswichtige Hilfsmittel angewiesen sind. Das soll sich jetzt ändern. Der Landkreis Harburg bindet seinen Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle an ein bundesweites Notfallregister an.

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Claus Petersen Stelle - Hier geht es zur Webseite

Die Einsatzkräfte können künftig nicht einschätzen, wo sie im häuslichen Umfeld auf spezielle Notlagen und Bedürfnisse treffen. Damit sie in Krisensituationen schneller und gezielter helfen können, setzt der Landkreis auf eine neue Lösung. Die Kreisverwaltung schafft einen direkten Zugang zu den Informationen des Notfallregisters.

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Das Register unter www.notfallregister.eu richtet sich direkt an alle Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen im Landkreis Harburg. Sie können dort selbst oder mit Hilfe von Angehörigen, Betreuenden oder Pflegediensten wichtige Informationen hinterlegen. Dazu gehören Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen, benötigten Hilfsmitteln oder lebenserhaltenden medizinischen Geräten. Diese kommen immer häufiger auch in den eigenen vier Wänden zum Einsatz, abseits von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.

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Schnellere Hilfe in Gefahrenlagen

Die registrierten Personen oder ihre Unterstützenden pflegen die Daten ausschließlich selbst. Sie können die Informationen jederzeit aktualisieren. In Krisen- und Notfallsituationen wie einem länger anhaltenden Stromausfall, einer Evakuierung, einem Hochwasser oder anderen Gefahrenlagen können die Leitstelle sowie der Zivil- und Katastrophenschutz in der Abteilung Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz auf diese Informationen zugreifen. So lässt sich benötigte Hilfe schneller und passgenauer organisieren.

Besonders wichtig ist das Notfallregister für Menschen, die auf ein elektrisch betriebenes Beatmungsgerät, ein Sauerstoffgerät oder einen elektrischen Rollstuhl angewiesen sind. Auch Dialysepatientinnen und Dialysepatienten oder Menschen, die regelmäßig auf medizinische Versorgung angewiesen sind, können von einer Registrierung profitieren.

Außerdem richtet sich das Angebot an gehörlose und schwerhörige Menschen. Sie können akustische Warnungen oder Lautsprecherdurchsagen nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen. Über im Register hinterlegte Kontaktdaten und Hinweise wissen Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst von diesen Menschen. Sie können sie im Notfall gezielter erreichen und unterstützen.

Keine gesetzliche Meldepflicht

In Deutschland gibt es kein zentrales Register mit den Daten von Menschen mit Lebensunterstützungssystemen. Es gibt weder eine gesetzliche Grundlage dafür, noch sind Krankenkassen und Pflegedienste verpflichtet, entsprechende Patientendaten an die Katastrophen- und Bevölkerungsschutzbehörden zu melden. Deshalb hatte der Landkreis Harburg solche Informationen bereits vor einigen Jahren selbst abgefragt.

In den kommenden Wochen wird die Kreisverwaltung gezielt über das Notfallregister informieren. Sie wird insbesondere Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste über die Möglichkeiten informieren, die das Register bietet. Falls nötig, steht die Verwaltung auch bei der Registrierung zur Seite.

Ziel ist es, möglichst viele Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen für die Nutzung des Registers zu gewinnen. Ihre Sicherheit in Not- und Krisensituationen soll erhöht werden. Je mehr relevante Informationen den Einsatzkräften im Ernstfall zur Verfügung stehen, desto schneller und gezielter können sie Hilfe leisten. (dh)

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