Vogelgrippe: Geflügel muss ab Donnerstag in den Stall

Geflügel im Stall. Foto: Symbolbild
Geflügel im Stall. Foto: Symbolbild

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Transparenzhinweis

Stelle/Landkreis Harburg. Die Geflügelpest rückt immer näher an den Landkreis Harburg heran. Nach Nachweisen bei Wildvögeln im Nachbarlandkreis Stade und einem Ausbruch in einer Geflügelhaltung im benachbarten Heidekreis ordnet der Veterinärdienst der Kreisverwaltung nun Stallpflicht für Geflügel an.

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Die Regelung tritt am Donnerstag, 30. Oktober, in Kraft. Allein am Dienstag wurde der Veterinärdienst zu 40 toten oder verendenden Kranichen gerufen. Das Ansteckungsrisiko für Geflügel ist sehr hoch. Sterbende Tiere werden tierschutzgerecht getötet, um sie vor weiterem Leid zu bewahren. Derzeit werden rund 80 Zugvögel aus dem Landkreis in Laboren untersucht. Zwei Kraniche wurden bereits positiv auf Vogelgrippe getestet.

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„Angesichts der maximal zugespitzten Tierseuchenlage ist es zwingend erforderlich, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter mit mehr als 50 gehaltenen Tieren aufstallen”, betont Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz zu der auch der Veterinärdienst gehört.

Geflügel müsse ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Diese müsse eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung sowie eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern haben. „So verhindern wir, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt”, sagt Völker.

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Kleinst- und Hobbyhaltungen ausgenommen

Ausgenommen von der Stallpflicht sind Kleinst- und Hobbyhaltungen mit weniger als 50 Tieren. Trotzdem wird auch hier eine freiwillige Aufstallung dringend empfohlen. Tierhalter müssen zudem allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen. Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten wird untersagt.

Geflügelhalter sollten ihre Tiere genau auf Auffälligkeiten beobachten und Krankheits- oder Todesfälle durch einen Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt mitteilen. Jede Geflügelhaltung muss dem Veterinäramt die Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden. Die Telefonnummer lautet 04171–693466, die E‑Mail-Adresse tiergesundheit@lkharburg.de.

Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst gemeldet werden. Finder werden gebeten, Vogelkadaver beispielsweise mit einer beschwerten Plane abzudecken, sie aber auf keinen Fall anzufassen. Weitere Informationen finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. (dh)

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