Windenergie im Landkreis: 1.850 Einwendungen zum Konzept eingegangen

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Stelle/Winsen (Luhe)/Landkreis Harburg. Wenn es um die Planung von Windenergieanlagen geht, wollen viele Menschen mitreden. Das zeigt die hohe Zahl der eingegangenen Stellungnahmen: Gut 1.850 Einwendungen haben rund 1.350 Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Kommunen und Behörden zum ersten Entwurf des Windenergie-Konzepts abgegeben.

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Mit dem aktuellen Stand des Verfahrens befasst sich der Bau- und Planungsausschuss am Montag, 20. April. Die Sitzung beginnt um 15 Uhr in der BBS Winsen, Bürgerweide 20. Ziel der Zusammenkunft ist es, einen Überblick über die wesentlichen Themen und grundsätzlichen Fragestellungen zu geben. Konkrete Festlegungen einzelner Flächen stehen noch nicht auf der Tagesordnung. Diese haben zwar Einfluss auf die Abgrenzung der Einzelflächen, doch mit den Belangen und Besonderheiten konkreter Standorte wird sich die Politik erst zu einem späteren Zeitpunkt auseinandersetzen.

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Die Kreisverwaltung wird darstellen, welche übergeordneten Aspekte sich aus den Stellungnahmen ergeben haben. Außerdem zeigt sie auf, welche Anpassungen in dem Windenergie-Konzept aus ihrer Sicht grundsätzlich in Betracht kommen. Diese Erkenntnisse bilden dann die Grundlage für die weitere politische Beratung. Im nächsten Schritt werden sich die Gremien mit den einzelnen Flächen befassen, bevor der zweite Entwurf des Konzepts erstellt wird. Dieser wird nach politischer Beratung noch einmal öffentlich ausgelegt.

Bei der Sitzung können sich auch Bürgerinnen und Bürger zu Wort melden. Eine Einwohnerfragestunde ist vorgesehen. „Es ist aber eine Fragestunde, keine Diskussionsrunde”, sagt Ausschussvorsitzender Christian Horend.

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Warum der Landkreis ein Windenergie-Konzept braucht

Das sachliche Teilprogramm zur Windenergienutzung soll künftig verbindlich festlegen, wo im Landkreis Harburg Windenergieanlagen errichtet werden dürfen und wo nicht. Die Planung grenzt den Raum für Windenergienutzung ein, um eine ungesteuerte Realisierung von Windrädern in der Landschaft zu vermeiden. Besonders sensible Bereiche werden so besser geschützt.

Aufgrund der Gesetzesvorgaben von Bund und Land muss der Landkreis Harburg zwingend zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie ausweisen. Andernfalls würde nach gültiger Rechtslage Ende 2027 der gesamte Außenbereich für Windenergienutzung zur Verfügung stehen, sofern die gesetzlichen Anforderungen an die Genehmigung erfüllt werden. Dann droht ungesteuerter Wildwuchs.

Das Konzept verhindert eine solche unkontrollierte Entwicklung und legt fest, auf welchen Standorten die Anlagen theoretisch möglich sind. Der Planungsprozess für die Windkraftflächen erfolgt in mehreren Stufen. Zunächst werden Bereiche ausgeschlossen, in denen Windenergieanlagen aus rechtlichen oder planerischen Gründen nicht möglich sind. An diesem Punkt steht das Verfahren aktuell. Darauf aufbauend werden mögliche Potenzialflächen ermittelt und im weiteren Verlauf anhand konkreter Kriterien geprüft und bewertet. Die detaillierte Einzelflächenprüfung und Abwägung einzelner Standorte erfolgt erst in einem weiteren Schritt.

Unter den Einwenderinnen und Einwendern sind neben Bürgerinnen und Bürgern auch Verbände, Kommunen und Träger öffentlicher Belange sowie die Genehmigungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg. Die Ausschusssitzung am 20. April dient der Einordnung und Orientierung. Konkrete Entscheidungen zu einzelnen Flächen stehen derzeit noch nicht an. Diese werden in einer späteren Sitzung behandelt. (dh)

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