Panne bei Kreistagswahl: Kreiswahlleiterin legt Einspruch gegen Ergebnis ein

Der Kreistag des Landkreises Harburg beschloss eine Erhöhung der Kreisumlage um fünf Prozentpunkte. Foto: JOTO
Der neu gewählte Kreistag muss in seiner ersten Sitzung über eine mögliche Neuwahl in Gehrden entscheiden. Symbolfoto: JOTO

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Stelle/Gehrden. Eine Panne bei der Kreistagswahl im September könnte Auswirkungen darauf haben, welche Politiker in den neuen Kreistag des Landkreises Harburg einziehen. In einem Wahllokal im Winsener Ortsteil Gehrden wurden 101 falsche Stimmzettel ausgegeben. Nun könnte es dort eine Neuwahl geben.

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Kreiswahlleiterin Annerose Tiedt hat selbst Einspruch gegen das amtliche Wahlergebnis eingelegt, wie ein Kreissprecher auf Nachfrage mitteilte. Zusätzlich gingen zwei weitere Einsprüche ein. Der Landkreis Harburg prüft nun die Panne.

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Das Wahllokal in Gehrden hatte von der Stadt Winsen Stimmzettel für den falschen Wahlbereich erhalten. Die Wähler konnten deshalb nicht die Politiker wählen, die sie eigentlich im Kreistag vertreten sollen, sondern Kandidaten aus einem Nachbarbezirk.

Der Fehler fiel keinem der Wahlhelfer und auch keinem der 101 Wähler auf. Erst am Abend beim Auszählen der 101 abgegebenen Stimmzettel bemerkten die Ehrenamtlichen den Irrtum. Diese Stimmzettel gelten als ungültig. Da jeder Bürger drei Stimmen hatte, sind insgesamt 303 Stimmen ungültig.

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Kreistag entscheidet über Neuwahl

Die endgültige Entscheidung trifft der neue Kreistag. Dieser tritt bei seiner nächsten Sitzung in der jetzt festgestellten Zusammensetzung zusammen.

Würde durch eine Neuwahl in Gehrden eine andere Person mehr Stimmen bekommen, könnte noch ein Wechsel in der Besetzung des Kreistages stattfinden. Der Fehler hat keine Auswirkungen auf andere Bereiche der Wahl.

Vorfall in Buchholz ohne Auswirkungen

Im Buchholzer Stadtteil Trelde hatte eine AfD-Kandidatin in einem Wahllokal mitgeholfen, obwohl das verboten ist. buchholz-aktuell.de berichtete hier: AfD-Kandidatin zählt in Buchholz selbst Stimmen aus – Verstoß gegen das Wahlgesetz. Sie zählte aber nicht die Stimmen für den Kreis aus, teilte die Landeswahlleitung mit. Dieser Vorfall bleibt daher ohne Folgen für das Wahlergebnis. (JOTO)