Mehr Windkraft für den Landkreis Harburg: Neues Konzept

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Stelle/Landkreis Harburg. Die Bedeutung regenerativer Energien für die Energiewende und das Ziel einer klimaneutralen Energieerzeugung ist enorm. Ein verstärkter Ausbau der Windenergie ist dabei von wesentlicher Bedeutung, sowohl landesweit als auch im Landkreis Harburg. Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene erfordern eine deutlich größere Bereitstellung von Flächen für Windkraftanlagen.

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Der Landkreis Harburg überarbeitet daher sein Windenergiekonzept im Rahmen der Änderung des Regionalen Raumordnungskonzepts 2025, um eine geordnete Realisierung zu gewährleisten. Entscheidungen über Standorte und Anzahl der Anlagen stehen jedoch noch aus und befinden sich in politischer Diskussion.

Verschiedene Projektplaner werben bereits im Landkreis Harburg für Windenergievorhaben, informieren die Öffentlichkeit und kommunale Gremien. Es wird betont, dass noch keine endgültigen Entscheidungen über die Umsetzung von Windkraftanlagen gefallen sind. Der Landkreis muss jedoch zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie ausweisen, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Das Ziel ist es, die Windenergienutzung auf die am besten geeigneten Flächen zu beschränken, um sensible Bereiche zu schützen. Potenzielle Flächen wurden anhand von Abstandskriterien ermittelt, wobei rechtliche und planerische Überlegungen berücksichtigt wurden. Es wurden bereits Kriterien für den ersten Planungsschritt vorgestellt, die Samt- und Einheitskommunen sowie die Kreispolitik wurden eingebunden.

Theoretisch kommen rund 6.200 Hektar im Landkreis Harburg als Windenergieflächen in Frage, wobei die größten Potenzialflächen in den Samtgemeinden Salzhausen und Tostedt liegen. Eine weitere Prüfung der Auswirkungen auf Mensch und Natur ist jedoch erforderlich, um die besten Flächen auszuwählen.

Hintergrund: Aufgrund gesetzlicher Änderungen müssen Landkreise wie Harburg bestimmte Flächen für Windenergie ausweisen. Windkraftanlagen gelten als privilegierte Vorhaben im Außenbereich, jedoch müssen alle relevanten Voraussetzungen erfüllt werden. Das Ziel des Windflächenbedarfsgesetzes ist es, einen Anteil des Bundesgebietes für Windenergieanlagen bereitzustellen, wobei die genauen Flächenanteile je Landkreis vom Land festgelegt werden. (tj)