Online Vortrag zum Thema Windenergie im Landkreis Harburg

Symbolbild
Symbolbild
Werbung

Stelle/Landkreis Harburg. Informationen aus erster Hand – und das ganz bequem vom eigenen Sofa aus: Diese Möglichkeit bietet sich bei einer Online-Veranstaltung zu den Planungen zu den künftigen potenziellen Flächen für Windkraftanlagen im Landkreis Harburg. Bei der Online-Veranstaltung am Mittwoch, 22. Mai, werden die Planungen vorgestellt, auch Fragen können im Anschluss gestellt werden. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr. Die Teilnahme ist unkompliziert möglich: Wer dabei sein will, kann sich www.landkreis-harburg.de/windenergie für die Veranstaltung anmelden. Dort finden sich auch erste Informationen zum Verfahren.

Werbung

Bereits am 14. Mai wird der Politik das Windenergiekonzept im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms vorgestellt. In einer öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ab 15 Uhr in den BBS Winsen diskutieren die Mitglieder den Vorentwurf.

Der verstärkte Ausbau der Windenenergie ist ein wesentlicher Baustein, um den Energiebedarf zu decken und das Ziel einer klimaneutralen Energieerzeugung zu erreichen. Nach geänderten Gesetzesvorgaben des Bundes und des Landes Niedersachsen müssen deutlich mehr Flächen als bisher für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden. Danach soll der   Landkreis Harburg bis Ende 2027 3.051 Hektar und bis Ende 2032 3.949 Hektar für Windenergie zur Verfügung stellen. Bisher sind im Regionalen Raumordnungsprogramm 558 Hektar als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. Deshalb wird das Windenergiekonzept aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2025 derzeit überarbeitet.

Ziel ist es, die grundsätzlich überall zulässige Windenergienutzung auf die Flächen zu begrenzen, die dafür am besten geeignet sind, und so gleichzeitig besonders sensible Bereiche zu schützen. In einem ersten Schritt wurden nach Abstandskriterien Potenzialflächen ermittelt – das ergab rund 6.200 Hektar, die theoretisch als Windenergieflächen in Frage kommen könnten. Diese Gebiete wurden weiter untersucht. Dazu wurde aufwendig geprüft werden, welche Auswirkungen einer Ausweisung für Mensch und Natur hätte – und so 61 Einzelflächen gefunden, die nach vorläufiger Einschätzung für Windenergieanlagen geeignet sind. Auf Grundlage des Konzepts soll ein Entwurf zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2025 als Teilprogramm Windenergie erstellt werden. Dieser Entwurf wird der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur formellen Beteiligung mit der Möglichkeit der Stellungnahme zugänglich gemacht. Ein Entwurf könnte gegen Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres vorliegen, der genaue Zeitpunkt hängt aber vom dem Fortschritt der Arbeiten und den Beschlüssen in der Politik ab. Der Abschluss des Verfahrens soll aber vor dem 31. Dezember 2027 erfolgen, so dass der Landkreis Harburg stets die Windenergieplanung steuern kann.

Hintergrund:

Windkraftanlagen gelten gesetzlich prinzipiell als privilegierte Vorhaben im Außenbereich, die genehmigt werden müssen, wenn alle Voraussetzungen unter anderem nach dem Bau‑, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht erfüllt werden. Bisher konnte der Landkreis diese Zulässigkeit dort ausschließen, wo man Windkraft für ungeeignet hielt. Diese Möglichkeit hat der Landkreis über sein Regionales Raumordnungsprogramm genutzt. Eine konkrete Mindestvorgabe, wie viele Flächen für Windkraft bereitgestellt werden müssen, gab es in der Vergangenheit nicht. Im Zuge der Energie- und Klimakrise hat der Bund die planungsrechtliche Zulässigkeit von Windkraftanlagen neu geregelt. Das Windflächenbedarfsgesetz hat das Ziel, dass bundesweit zwei Prozent des Bundesgebietes für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden, für Niedersachsen sind es 2,2 Prozent der gesamten Landesfläche. Die Flächenanteile je Landkreis können davon abweichen und werden vom Land verbindlich festgelegt. Das Landesgesetz verpflichtet den Landkreis Harburg, bis Ende 2027 3.051 ha (2,44 Prozent der Kreisfläche) und bis Ende 2032 3.949 ha (3,16 Prozent der Kreisfläche) für die Windenergie zur Verfügung zu stellen. Ein Ausschluss von Windenergieanlagen in bestimmten Gebieten ist nur noch möglich, wenn an anderer Stelle genügend Flächen als Windenergiegebiet ausgewiesen werden. (tj/ein)